„Gemeinde bewegen“: Wieder finden unter diesem Motto am 18.Februar 2024 die Kirchenwahlen in der Evangelischen Kirche von Westfalen statt. Alle vier Jahre stehen die Presbyterien, die Leitungsgremien der örtlichen Kirchengemeinden, zur Wahl. In unserer Versöhnungs-Kirchengemeinde wird nach der Vereinigung 2016 zum zweiten Mal gewählt – und zum ersten Mal nach der neuen, am 31.05.2023 vom Presbyterium beschlossenen Satzung. In dieser sind die Zahl der Presbyter*innen und die Zahl der Wahlbezirke nicht mehr festgeschrieben. Stattdessen entscheidet das Presbyterium darüber jeweils vor Beginn des Wahlverfahrens.
Damit eine Wahl zustande kommt, braucht es möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten. Diese können sich auf der Gemeindeversammlung, mit der das Wahlvorschlagsverfahren beginnt, vorstellen und vorschlagen lassen.
Dazu laden wir hiermit herzlich am Mittwoch, dem 22. November um 20 Uhr in das Gemeindehaus Jöllenbeck (Schwagerstr. 14) ein – im Anschluss an den Buß- und Bettagsgottesdienst in der Marienkirche!
Formulare für Wahlvorschläge bekommen Sie in den Gemeindebüros, auf der Gemeindeversammlung oder an dieser Stelle zum digitalen Ausfüllen und Ausdrucken!
Auf der letzten Gemeindeversammlung am 22. August hat eine intensive Diskussion darüber stattgefunden, ob die Kirchenwahl in unserer Gemeinde wie bisher in vier Wahlbezirken mit jeweils darauf beschränkten Kandidat*innen erfolgen soll oder in einem Gesamtbezirk für das ganze Gemeindegebiet. Gemäß der neuen Satzung kann das Presbyterium darüber alle vier Jahre vor jeder Kirchenwahl neu entscheiden.
In Abwägung aller Argumente hat das Presbyterium jetzt mit großer Mehrheit seine Entscheidung für die Kirchenwahl am 18. Februar getroffen:
Es wird zur Wahl am 18. Februar einen einzigen Wahlbezirk geben, der die gesamte Versöhnungs-Kirchengemeinde umfasst. Daraus ergibt sich folgerichtig eine gemeinsame Wahlliste mit allen sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt.
Maßgeblich für diese Entscheidung sind für die Gemeindeleitung u.a. die folgenden Gedanken:
Gewählt wird am 18. Februar in jedem Fall in allen drei Zentren Theesen, Vilsendorf und Jöllenbeck.
Auch über die Größe des künftigen Presbyteriums hat das jetzige entschieden: Statt bisher 16 wird es nur noch 14 Plätze neben denen der Pfarrstelleninhaber geben.
Die rechtliche Mindestzahl bei unserer Gemeindegröße wären elf Presbyterinnen und Presbyter. Das wäre bei der Vielzahl der Aufgaben und Gremien zu wenig, 16 nach bisheriger Erfahrung aber oft zu viel, um zügig arbeiten zu können.
Das Presbyterium hat sich daher auf die Zahl von 14 Presbyterinnen und Presbyter sowie die zukünftig verbleibenden Pfarrstelleninhaber*innen verständigt. Diese Regelung gilt für die nächsten vier Jahre bis zur Kirchenwahl 2028. Sollte sie sich bis dahin nicht bewährt haben, kann das Presbyterium sie ändern.
Dr. Andreas Kersting, Vorsitzender des Presbyteriums
Wir vermissen unseren langjährigen Presbyter, Wegbegleiter und Freund. >>>
Das Presbyterium vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr und entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm nach den kirchenrechtlichen Vorschriften übertragen sind.
Bisher bilden je vier Mitglieder aus den Bezirken Vilsendorf/Jöllenbeck-Ost, Jöllenbeck-West, Jöllenbeck-Zentrum und Theesen/Jöllenbeck-Süd dieses Gremium.
Dabei sollen möglichst viele Angelegenheiten des gemeindlichen Lebens an den drei Zentren entschieden werden.
Dafür sind die jeweiligen Fachausschüsse an den Zentren zuständig.
Eine Reihe weiterer Fachausschüsse für die verschiedenen Arbeitsbereiche arbeitet dem Presbyterium zu.
HIER stellen sich einige Mitglieder des Presbyteriums kurz vor: