Für den Gottesdienst gilt die 3-G-Regel „Geimpft, genesen, getestet“ gem. Coronaschutzverordnung NRW. .
Wir bitten daher, am Kircheingang ein Impf- oder Testzertifikat vorzulegen, digital oder in Papierform. Bei Schülern und Schülerinnen ab 16 Jahren reicht der Schülerausweis aus, jüngere Kinder gelten als getestet.